Erbschaftsplanung auf höchstem Niveau

Erbschaftsplanung auf höchstem Niveau

Deutschland ist ein Land der Erben. Überwiegend werden Erbfallregelungen jedoch nur unter rein steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Doch jeder Erbfall zieht auch enorme wirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Aber nur dann wenn neben den rechtlichen und steuerlichen auch die finanziellen Aspekte berücksichtigt werden, kann bei der Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation ein bestmögliches Ergebnis erzielt werden. Professionelle Erbschafts- und Nachlassplaner wie die vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) zertifizierten Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) begleiten aufgrund ihrer fundierten Fachkenntnisse in allen Bereichen des Estate Planning den Prozess der Übertragung des Vermögens, in dessen Mittelpunkt die Versorgung der Erben, die steuerliche Optimierung sowie der langfristige Erhalt des Vermögens steht.

Nach Schätzungen der Unternehmensberatung BBE wird bis 2020 ein Gesamtvolumen an Geld-, Immobilien- und Gebrauchsvermögen von 3,3, Billionen Euro in rund 11 Millionen Erbschaftsfällen an die Erbengeneration übergeben. Und obwohl das Erbschaftsvolumen kontinuierlich steigt, geht die Mehrheit der Deutschen mit der Planung ihres Nachlasses zu sorglos um. Eine fehlende oder misslungene Erbschaftsplanung kann fatale Konsequenzen haben, wie prominente Beispiele zeigen.

Erbstreitigkeiten und hohe wirtschaftliche Verluste

So weigerte sich der berühmte Künstler Pablo Picasso Zeit seines Lebens ein Testament zu verfassen. Als Konsequenz fanden sich seine aus mehreren Beziehungen stammenden Kinder sowie seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Erbengemeinschaft wieder, die gemeinsam über Picassos Nachlass disponieren sollten. Das geht in den wenigsten Fällen gut: Es folgte ein jahrelanger Erbstreit und um die Erbschaftsteuer abzugelten, wanderte ein großer Teil Picassos Werke an französische Museen.

Der 2009 verstorbene bekannte Musikmanager Egmont „Monti“ Lüftner hat dagegen gleich mehrere „letzte Verfügungen“ hinterlassen, so dass unter den in den verschiedenen Testamenten aufgeführten Erben ein erbitterter Streit darüber ausbrach, welcher letzter Wille gültig ist. Erst im Februar diesen Jahres konnte der Konflikt aufgrund eines Gutachtens vorläufig beigelegt werden.

Die Folgen einer unzulänglichen Erbfolgeregelung zeigt das Beispiel des Stahlkonzerns Benteler. Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge schenkte Helmut Benteler 1973 seinem 23-jährigen Sohn Rolf-Peter aus Gründen der Steuerersparnis 80 Prozent seiner Firmenanteile. Da der Vater jedoch weiter maßgeblich die Zukunft des Unternehmens zum Ärger seines Sohnes mitbestimmen wollte, kam es zu erbitterten juristischen Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesgerichtshof. Schließlichmusste der Sohn wegen „groben Undanks“ die ihm 17 Jahre zuvor geschenkten Firmenanteile im Wert vom 50 Millionen DM zurückgeben.

Das traurige Nachspiel:
die Ehefrau von Helmut Benteler und Mutter des Beschenkten beging aus Kummer über den jahrelangen Familienzwist Selbstmord, der Vater erlitt wenig später einen Herzinfarkt. Der Fehler in diesem Fall: Einziger Augenmerk der Erbfolgeregelung lag auf der Steuerersparnis, ohne jegliche Vorsichtsmaßnahmen wie Widerrufsklauseln und alternative Geschehensabläufe zu berücksichtigen.

Solche Streitigkeiten verbunden mit hohen wirtschaftlichen Verlusten können durch die frühzeitige Einschaltung eines professionellen Estate Planners vermieden werden. Sie begleiten den Vermögensinhaber übergreifend und ganzheitlich bei der Gestaltung seiner Vermögensnachfolge. Sie erarbeiten auf neutraler Basis ein geeignetes Konzept für die Vermögensübertragung, das sowohl ganz auf die Bedürfnisse sowie auf die persönliche und berufliche Lebenssituation des Kunden abgestellt ist.

„Für ein optimales Ergebnis arbeitet der Estate Planner eng mit einem umfassenden Expertennetzwerk wie Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen“ erläutert Arndt H. Stiegeler, CFP, CFEP und Mitglied des Vorstandes beim FPSB Deutschland.

CFEP gehören zur Elite der Nachfolgeplaner Ob es sich um die Übergabe eines Privatvermögens handelt oder um ein Unternehmen oder beides in Kombination, an die fachliche und persönliche Kompetenz des Nachlassplaners werden höchste Ansprüche gestellt. Dabei repräsentieren die CFEP-Zertifikatsträger aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung höchstes Qualitätsniveau in allen Bereichen des Estate Planning.

Das Zertifikat erlangt nur, wer die hohen Anforderungen des FPSB Deutschland erfüllt.

Die Qualifizierung zum CFEP erfolgt nach der sogenannten 4-E-Regel: Neben einem berufsbegleitenden Spezialstudium zum Estate Planner an einem der zwei vom FPSB akkreditierten Anbieter, der European Business School (ebs) Finanzakademie in Oestrich-Winkel und der Frankfurt School of Finance and Management müssen sie eine Zentralprüfung beim FPSB Deutschland bestehen. Damit sind die ersten beiden Regeln Education und Examination erfüllt. Zudem müssen sie über jahrelange Erfahrung als Finanzdienstleister, davon mindestens ein Jahr als Estate Planner verfügen (Experience). Die vierte Regel besteht in der Einhaltung strikter ethischer Grundsätze (Ethics). Zudem verpflichten sich alle rund 260 CFEP zur ständigen Weiterbildung, um ihre Fachkenntnisse zu aktualisieren.

Alle CFEP-Zertifikatsträger sind als Mediatoren intensiv geschult, um zwischen den
Generationen vermitteln und insbesondere bei Fragen in der Unternehmensnachfolge beratend zur Seite stehen zu können.

„In regelmäßigen Abständen wird das vom CFEP erstellte Nachfolgekonzept auf Wunsch des Kunden überprüft und gegebenenfalls an veränderte persönliche Verhältnisse beziehungsweise an modifizierte steuer- und zivilrechtliche Rahmenbedingungen angepasst“ so Stiegeler.

Dienstleistung auf Honorarbasis

Grundsätzlich handelt es sich bei der Erstellung eines individuellen Nachfolgekonzeptes um eine honorarpflichtige Dienstleistung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Einzelfall und variiert dabei von Pauschalpreisen bis hin zu anwendungsbezogenen Honoraren. Nach einer aktuellen Umfrage des FPSB Deutschland unter den CFEP-Zertifikatsträgern bewegt sich bei mehr als einem Drittel der Befragten das
Durchschnittshonorar zwischen 2.000 und 5.000 Euro.

Unter www.fpsb.de sind alle CFEP-Zertifikatsträger in Deutschland alphabetisch und
nach Postleitzahlen sortiert abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung FPSB e.V.