Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung stellen eine ganzheitliche Finanzplanung sicher und beinhalten folgende Punkte:
Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.
Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten im Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.
Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.
Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.
Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.
Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.
Einhaltung der Berufsgrundsätze bedeutet, dass ein Financial Planner die für ihn geltenden Berufsgrundsätze – Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität, Kompetenz und Professionalität – beachten muss.
Berufsgrundsätze der Financial Planner
Integrität: Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Integrität auszuführen. Integrität bedeutet Unbescholtenheit, Offenheit und Ehrlichkeit. Der Financial Planner hat das vom Kunden in ihn gesetzte Vertrauen und Zutrauen durch ein Höchstmaß an Integrität zu erfüllen. Das Streben nach persönlicher Bereicherung und individuellen Vorteilen hat der Financial Planner zu unterlassen. Der Financial Planner hat sich nicht nur den Buchstaben, sondern auch dem Sinne nach integer zu verhalten.
Vertraulichkeit: Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit auszuführen. Er hat die ihm von seinem Kunden bereitgestellten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Der Financial Planner darf vertrauliche Kundeninformationen nicht bekannt- oder weitergeben, es sei denn, der betreffende Kunde hat ihm seine Erlaubnis erteilt oder der Financial Planner ist aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens bzw. anderer behördlicher Ermittlungen zur Herausgabe von Kundeninformationen verpflichtet.
Objektivität: Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Objektivität auszuführen. Objektivität erfordert strenge Sachlichkeit sowie Unvoreingenommenheit. Unabhängig von seiner beruflichen Stellung und von den jeweiligen Aufgaben hat der Financial Planner seine Objektivität zu wahren und jegliche Unterordnung, die zu einer Verletzung dieser Berufsgrundsätze führen würde, zu vermeiden.
Neutralität: Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Neutralität auszuführen. Neutralität bedeutet Unparteilichkeit im Interesse des Kunden. Der Financial Planner hat gegenüber Kunden, Kollegen und Arbeitgebern Interessenkonflikte offenzulegen. Persönliche Vorstellungen, Vorurteile und Ziele sind konfligierenden Interessen unterzuordnen.
Kompetenz: Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Kompetenz auszuführen. Er hat dafür Sorge zu tragen, das notwendige Kompetenzniveau zu erreichen, zu bewahren und auszubauen, beispielsweise durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Kompetentes Verhalten bedeutet auch, eventuelle Zweifelsfälle und Grenzsituationen zu erkennen und in solchen Fällen die Hilfe von kompetenten Dritten in Anspruch zu nehmen. Andernfalls muss der Financial Planner den Kunden über fehlende Kompetenz informieren.
Professionalität: Der Financial Planner hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Professionalität auszuführen. Er hat seine Tätigkeit fachmännisch auszuüben und seinen Berufsstand mit Würde und Respekt zu vertreten, um das öffentliche Ansehen seines Berufsstandes zu stärken. Der Financial Planner hat die Verpflichtung, mit anderen Berufskollegen konstruktiv zusammenzuarbeiten.

